Arbeitsrecht
Beitrag von Rechtsanwältin Katrin Zilian, vom 18.12.2009 Das Arbeitsrecht regelt das Recht der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dessen Grundlagen sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und darüber hinaus in einer Vielzahl von Spezialgesetzen finden. Weiterhin ist das Arbeitsrecht geprägt durch eine umfangreiche Rechtsprechung, natürlich des Bundesarbeitsgericht und der verschiedenen Landesarbeitsgerichte.
In erster Linie bekannt ist das Arbeitsrecht im Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Hier kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass ein Arbeitnehmer, der diese Kündigung nicht akzeptieren will, in jedem Fall die geltende Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang des Kündigungsschreiben beachten muss. Wird diese Klagefrist versäumt, ist jede Kündigung grundsätzlich wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist.
Hier ist auch zu beachten, dass entgegen einer weit verbreiteten Meinung eine Kündigung durch den Arbeitgeber auch während der Abwesenheit des Arbeitnehmers wegen Krankheit oder Urlaub erfolgen kann. Hier kann die Frist schnell verstreichen und man sollte so schnell wie möglich einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht aufsuchen, um Nachteile durch den Zeitablauf zu vermeiden.
Auch die Arbeitgeber erkennen immer mehr, dass es sich lohnen kann, vor dem Ausspruch von Kündigungen die rechtliche Beratung oder Interessenvertretung eines Fachanwaltes/einer Fachanwältin für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen, um so die unerwünschten Folgen einer unwirksamen Kündigung zu vermeiden.
Aber auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses entstehen immer wieder Situationen, die die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erfordern, sei es zu Fragen der geschuldeten Arbeitsleistung und des -umfangs, zum Urlaub, Krankheit o.ä. In diesem Zusammenhang spielen selbstverständlich die Regelungen eine Rolle, die die Arbeitsvertragsparteien bei Beginn des Arbeitsverhältnisses oder in seinem Verlauf vereinbart haben. Gerade hinsichtlich der Regelungen in einem Arbeitsvertrag hat es in den vergangen Jahren eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen gegeben, die dazu geführt haben, dass in der Vergangenheit geltende Grundsätze nun nicht mehr gelten. Hier seien beispielhaft genannt der Bereich der arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen, die Gewährung einmaliger Sonderzahlungen usw. Diese neue Rechtsprechung erfordert regelmäßig dringend eine Anpassung der arbeitsvertraglichen Regelungen, um für die Zukunft für beide Seiten Klarheit und die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen.
Zur umfassenden Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und insbesondere zur Verhinderung von Rechtsverlusten empfiehlt es sich, in einem möglichst frühen Stadium anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ausreichend ist oft schon ein erstes Beratungsgespräch, welches Ihnen Aufklärung bieten und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Eine sofortige Beauftragung mit der Durchsetzung Ihrer Interessen sollte in jedem Fall bei drohendem Fristablauf erfolgen, erst recht dann, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die in der Regel im Rahmen des Berufsrechtschutzes bei Arbeitnehmern auch den Arbeitsrechtschutz erfasst. Aber auch ohne eine Rechtschutzversicherung gibt es für jeden Arbeitnehmer Möglichkeiten, seine Rechte mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen, beispielsweise im Rahmen staatlicher Prozesskosten- oder Beratungshilfe. Auch stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an, mailen Sie uns oder vereinbaren Sie doch gleich einen Termin für ein Beratungsgespräch.
Rechtsanwältin Katrin Zilian
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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