Vorsicht Falle oder gehören Sie eigentlich schon zum „alten Eisen“?

Ein Beitrag zum Thema „Seniorenrecht“ mit erbrechtlichen Hinweisen

 

In den Medien häufen sich Mitteilungen darüber, dass gerade Ältere von dubiosen Firmen telefonisch aufgrund etwaiger Gewinne oder Lottospielabonnements kontaktiert werden und sodann ein Datenabgleich auch bezüglich der Kontodaten per Telefon vorgenommen werden soll. Natürlich haben die Betroffenen in aller Regel nie eine diesbezügliche Einwilligung abgegeben. Trotzdem passiert es immer wieder, dass gutgläubige Menschen ihre persönlichen Daten herausgeben. In der Folge können unrechtmäßige Abbuchungen vom Konto vorgenommen werden. Ärger, auch über das eigene Versagen, ist vorprogrammiert. Manche übersehen aus Scham die lästigen Abbuchungen, wenn es sich um kleinere Beträge handelt. Ähnlich gestaltet sich die Situation, wenn es Reisegutscheine geht, die „kostenlose“ Reisen versprechen. 

 

Gerade ältere Menschen sind eine interessante Zielgruppe unserer Gesellschaft. In der Regel sind sie finanziell unabhängig, mit technischen Raffinessen nicht mehr in jeder Form bewandert und „gute“ Opfer in vielfältiger Hinsicht, beispielhaft seien nur die beliebten „Rheumadecken“ angeführt. Wenn man über die Belange älterer Menschen nachdenkt, stellt sich sehr schnell die Frage, ab wann man eigentlich „zum alten Eisen“ gehört. Der Begriff Senior hatte ursprünglich eine fachspezifische Bedeutung und meinte den „Älteren“ in einem Familienverband. Den Gegensatz dazu bildete der „Junior“. Erst in den 1970er Jahren erlebt der Begriff eine semantische Verschiebung und wird fälschlicherweise zur generellen Bezeichnung der Angehörigen des „hohen“ Lebensalters. Daraus erwächst zum Teil auch die zögernde Bereitschaft der Menschen unserer Gesellschaft, sich als „Senior“ zu begreifen.

 

Es gibt verschiedene Vorstellungen darüber, ab wann eine Gruppe von Menschen zu den Senioren gehört. Am häufigsten werden in Deutschland 50, 55 oder 60 Jahre als Altersgrenze genannt. Aber auch das reale Renteneintrittsalter eines Menschen wird gelegentlich als Altersgrenze angegeben, jenseits derer dieser Mensch als Senior gilt. Typisch für die Mehrheit der Senioren im engeren Wortsinn ist der in Kürze bevorstehende oder bereits vollzogene Rückzug aus dem Erwerbsleben. Senioren beziehen typischerweise regelmäßige Zahlungen aus einer Altersversorgung wie Renten oder Pensionen. Sofern Senioren eigene Kinder haben, sind diese in der Regel erwachsen und können für sich selbst sorgen.

 

Unsere demographische Pyramide wird es in den nächsten Jahren notwendig machen, sich auch in der Rechtsberatung eher mit den Problemen der älteren Generation auseinander zu setzen. Ein direktes Seniorenrecht gibt es nicht. Es ist vielmehr der Zusammenschluss von Rechtsbereichen, die gerade für diese Generation relevant sind. Auf den ersten Blick trifft das natürlich insbesondere für das Erbrecht, das Versicherungsrecht, das Sozialrecht (Rente etc.) und gegebenenfalls das Medizinrecht zu. Typische Fragestellungen sind, wie vererbt man richtig, was bedeutet gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, wie kann man enterben, besteht ein Anspruch auf Feststellung einer Schwerbehinderung, liegt ein Fall einer vollständigen Erwerbsminderung vor, muss die Rente besteuert werden, welche Zuverdienstmöglichkeiten bestehen, welche Kosten muss die gesetzliche Krankenkasse tragen, welche Zuzahlung muss geleistet werden., welche Vollmachten sollten ausgestellt werden, was ist bei Pflegebedürftigkeit zu beachten, was passiert mit der Mietwohnung im Alter etc.

 

Dies obige Aufzählung ist jedoch nicht abschließend, da sich die ältere Generation und ihre Ansprüche an die Gesellschaft verändert haben. Wurden früher Leute um die 60 auch optisch als alte Menschen wahrgenommen, so führte die stetige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen dazu, dass die ältere Generation heutzutage vitaler ist und sich auch so im allgemeinen gesellschaftlichen Verkehr bewegt. Der Eintritt ins Rentenalter wird nicht mehr nur als Einstieg in einen Lebensabschnitt begriffen, der im Übrigen auch mit körperlichem Verfall und der Notwendigkeit der Regelung der eigenen Interessen im Falle der Pflegebedürftigkeit oder des Ablebens einhergeht, sondern der neue Möglichkeiten für die persönliche Lebensgestaltung bietet. Die freie Zeit durch den Austritt aus dem Erwerbsleben oder auch schon davor aufgrund mangelnder Notwendigkeit der Sorge um Kinder wird als Chance begriffen, die persönlichen Bedürfnisse neu zu definieren. Gerade die Generation ab 50 fängt dann sehr gern an, die Welt zu erkunden.

 

In diesem Zusammenhang gewinnt das allgemeine Zivilrecht an Bedeutung. Es ist sehr hilfreich zu wissen, was man bei einem Vertragsschluss generell beachten sollte, welche Rechte man als Käufer oder als Vertragspartner bei einem Reisevertrag hat, was passiert, wenn Kleidung oder Wertgegenstände im Hotel abhanden kommen oder die Reise mangelhaft ist, wie und wann Verträge widerrufen werden können, wie Grundbesitz übertragen wird und ob ein unentgeltliches Wohnrecht vereinbart werden kann, ob ein Wohnsitz im Ausland genommen werden kann etc.

 

Unsere Kanzlei ist ein kompetenter Ansprechpartner und bietet allgemeine oder spezielle Beratung in Fragestellungen an, die für die Generation ab 50 relevant sind. Das trifft insbesondere auch auf die eingangs beschriebenen Problematiken zu. Natürlich soll darauf hingewiesen werden, dass eine Beratung nicht an finanzieller Bedürftigkeit scheitert, da die Möglichkeit besteht, in diesem Fall Beratungshilfe zu beantragen.

 

Abschließend einige erbrechtliche Hinweise. So sollte beachtet werden, dass das sogenannte Berliner Testament, in welchem sich die Eheleute gegenseitig als Erben einsetzen und die Kinder zu Erben des länger lebenden Partners bestimmt werden, steuerrechtlich eine eher ungünstige Testamentform darstellt, wenn eine größere Erbmasse vorhanden ist. So kann es passieren, dass  zweimal Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Zunächst zahlt der überlebende Ehegatte für den gesamten Nachlass, da die Freibeträge für Kinder nicht berücksichtigt werden. Verstirbt dieser, müssen nun die Kinder gegebenenfalls erneut Erbschaftssteuer zahlen, wenn die Freibeträge überschritten werden. Abhilfe schafft ein Testament, in welchem dem überlebenden Ehepartner ein lebenslanges Nießbrauchrecht an den Erbteilen der Kinder eingeräumt, eine Teilung des Nachlasses ausgeschlossen wird und im Übrigen der Überlebende als Testamentsvollstrecker eingesetzt wird.

Im Übrigen gilt es auch eine Erbengemeinschaft zu verhindern, die immer entsteht, wenn mehrere Erben, aber kein Testament mit bestimmten Nachlassregelungen vorhanden ist. Die Auseinandersetzung der Erbschaft geht sehr oft mit Zank und Streit einher. Abhilfe bieten u.a. sogenannte schuldrechtliche Teilungsanordnungen desjenigen, der vererbt.

 

Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei 

 

Peggy Schäpler

Rechtsanwältin

 

 

 

 

 

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