Verkehrsunfall!...............und nun?

Verhalten nach einem Unfall im Straßenverkehr

Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Bernd Kolwey, vom 18.12.2009
Ein Verkehrsunfall hat in der Regel unliebsame Folgen für alle Unfallbeteiligten. Dies gilt natürlich in erster Linie für den Fall, dass es bei einem Verkehrsunfall zu einem Personenschaden mit unter Umständen gravierenden Folgen für einen Unfallbeteiligten gekommen ist. Hier neben treten bei einem reinen Blechschaden in der Regel Verhandlungen mit Versicherung, Werkstätten und Anwälten.

In dieser Situation sind die Meisten auf sich allein gestellt.

Als Unfallgeschädigter sollte man schon an der Unfallstelle einige Grundregeln beachten, um nicht später wirtschaftliche und versicherungsrechtliche Nachteile zu erleiden oder unnötigerweise Betroffener eines Bußgeld- oder Verkehrsstrafverfahrens zu werden.


1. Anhalten und Unfallstelle sichern!

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist jeder dessen Verhalten in irgendeiner Form zu dem Unfall beigetragen haben kann, dazu verpflichtet, zunächst am Unfallort zu bleiben und so die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und die Art seiner Unfallbeteiligung zu ermöglichen.

Dies gilt auch dann, wenn allem Anschein nach der Unfall allein und ausschließlich von ihrem Unfallgegner verursacht worden sein sollte. Bei einer Zuwiderhandlung hiergegen müssen sie steht damit rechnen, dass der Vorwurf der Fahrerflucht /(unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) gegen sie erhoben wird.

Sichern sie die Unfallstelle! Die Positionen der beteiligten Fahrzeuge sollten aber nach Möglichkeit nicht verändert werden. Gegebenenfalls vorher mit Kreide den Standort der Fahrzeuge markieren!


2. Polizei benachrichtigen!

Bei Unfällen mit Verletzten, erheblichem Sachschaden oder Uneinigkeit über die Schuldfrage sollte die Polizei auf jeden Fall gerufen werden.


3. Beweise sichern!

Eine gute Unfall-Dokumentation ist bereits die halbe Schadensregulierung. Wenn es irgendwie geht: fotografieren sie den Standort der Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt. Fotos die die Unfallstelle, die Anordnung der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall, Unfallschäden, Bremsspuren, Lage von Glassplittern etc. festhalten, erweisen sich später oft als sehr nützlich. So kann ein Sachverständiger daraus wichtige Rückschlüsse ziehen; belastende Zeugenaussagen können so unter Umständen widerlegt werden.

Eine stets im Handschuhfach aufbewahrte billige Kamera kann hier schon gute Dienste leisten.

Man sollte sich auch nicht scheuen, auf umstehende Personen zuzugehen und zu fragen, ob jemand den Unfall beobachtet hat und hierfür als Augenzeuge zur Verfügung steht.

Also sollte man in jedem Falle auf folgendes achten:

  • amtliches Kennzeichen des anderen Unfallfahrzeuges notieren
  • Namen und Anschrift von Fahrer und Halter notieren
  • Nahmen und Anschrift von Augenzeugen notieren
  • Fotos anfertigen, die die Endstellung der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall per Foto oder Skizze festhalten!
  • Halten sie mit dem anderen Unfallbeteiligten in einem kurzen Protokoll die wesentlichen Angaben über den Unfallverlauf und die Folgen des Unfalls fest. Vor ihrer Unterschrift prüfen sie den Unfallbericht sehr genau aus ihrer persönlichen Sicht.


4. Kein Schuldanerkenntniks am Unfallort!

Auch wenn der Unfallgegner es von ihnen fordern sollte, geben sie keinesfalls am Unfallort ein pauschales Schuldanerkenntnis ab, weil ein solches Schuldanerkenntnis zum Verlust ihres Versicherungsschutzes in der KFZ-Haftpflichtversicherung führen kann.


5. Bei Verletzung Arzt aufsuchen!

Bei unfallbedingten Körperverletzungen sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Dessen Feststellung zur Art und zum Ausmaß der Verletzungen sind zur Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruches bzw. weiterer Personenfolgeschäden unentbehrlich.


6. Versicherung benachrichtigen!

Ihre Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sollten sie spätestens innerhalb 1 Woche über den Unfall informieren, selbst wenn sie nicht an dem Unfall schuld sind; ansonsten riskieren sie ihren Versicherungsschutz.


7. Schadenersatzansprüche anmelden!

Als Unfallopfer müssen Sie sich nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Sie können den Schaden über einen Rechtsanwalt anmelden und abwickeln lassen. Die Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche müssten von gegnerischen Versicherung erstattet werden, soweit sich die geltend gemachten Ansprüche als berechtigt erweisen.

Hinzuweisen ist darauf, dass Unfallgeschädigte ihr Auto in der Werkstatt ihrer Wahl reparieren lassen dürfen und für die notwendige Dauer der unfallbedingten Reparatur entweder Anspruch auf einen Mietwagen oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung haben. Ergibt sich aus einem Gutachten eines KFZ-Sachverständigen eine unfallbedingte Wertminderung, so hat die gegnerische Versicherung auch hierfür aufzukommen.

Wie es sich in der täglichen Regulierungspraxis von Verkehrsunfallschäden leider immer wieder zeigt, würden die berechtigten Schadensersatzansprüche von Geschädigten ohne die Einschaltung eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts häufig auf der Strecke bleiben. Zur umfassenden Information über ihre eigenen Schadensersatzansprüche und deren Durchsetzung empfiehlt sich deshalb die frühzeitige Einschaltung eines auf die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden spezialisierten Rechtsanwaltes.

Natürlich wünschen wir ihnen, dass sie von einem Verkehrunfall verschont bleiben! Im Falle eines Verkehrsunfalles aber mögen ihnen diese Ratschläge Nutzen bringen!



Rechtsanwalt Bernd Kolwey

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Schwerpunkte: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Standort: Stralsund

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