WEG - Recht
Beitrag von Rechtsanwalt Katrin Zilian, vom 18.12.2009 Das Wohnungseigentum ist eine Form des Grundeigentums, welches aus der Immobilienlandschaft der Bundesrepublik nicht mehr wegzudenken ist. Insbesondere bei uns in Mecklenburg-Vorpommern haben sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Mitbürgern aus ganz Deutschland Wohnungseigentum neben ihren Hauptwohnsitzen geschaffen.
Auf Grund der Tatsache, dass gerade in einer Wohnungseigentumsanlage wegen des engen Nachbarschaftsverhältnisses viele unterschiedliche, teilweise auch gegensätzliche Interessen aufeinander prallen, sind Konflikte kaum zu vermeiden.
Die große Bedeutung des Wohnungseigentumsrechts zeigt sich insbesondere auch an der Vielzahl juristischer Fachpublikationen und Entscheidungen der Rechtsprechung, die sich diesen Problemen angenommen haben. Mit den grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2000 zum Ende des sog. Zitterbeschlusses und vom 02.06.2005 zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ergaben sich eine Vielzahl von Unsicherheiten, sodass sich der Gesetzgeber zu einer ersten großen Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) veranlasst sah. Ob mit dieser Änderung das Ziel erreicht wurde, die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaften zu stärken, wird selbstverständlich sehr unterschiedlich beurteilt. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass nunmehr das neue Recht für die Wohnungseigentümer und Verwalter und deren rechtlichen Vertreter maßgeblich ist. Obwohl die neuen Regelungen bereits seit mehreren Jahren gelten, sind hier noch viele Fragen offen. Nur teilweise konnte hier zwischenzeitlich durch gerichtliche Entscheidungen mehr Klarheit gebracht werden.
Bei Fragen zum Rechtsverhältnis der Eigentümergemeinschaft, zu den gemeinschaftlichen Kosten, der Verwaltung oder zu Einzelproblemen die immer wieder auftreten und auch in gerichtlichen Verfahren stehen wir ihnen beratend und als Interessenvertreter gerne zur Verfügung.
Rechtsanwältin Katrin Zilian
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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