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Fahrerlaubnis entzogen? MPU gefordert?

FAHRERLAUBNIS ENTZOGEN? MPU GEFORDERT?
Informationen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung nach Entzug der Fahrerlaubnis

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf hierzu der Fahrerlaubnis der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, die durch eine amtliche Bescheinigung - den Führerschein -
nachzuweisen ist. Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist insbesondere die
Fahreignung. Diese setzt voraus, dass die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt werden und dass nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen worden ist. Werden nun der FahrerlaubnisbehördeTatsachen bekannt, die Zweifel an der Kraftfahreignung eines Führerscheininhabers oder -bewerbers begründen, wird sie ihn auffordern, diese innerhalb einer bestimmten Frist durch ein amts- oder fachärztliches Gutachten oder eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu widerlegen.

Eine solche Aufforderung - gegen die nach geltender Rechtslage kein Rechtsmittel eingelegt werden kann -, wird in der Regel erfolgen bei wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bzw. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder mit der Kraftfahreignung stehen oder wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential vorliegen. In der Praxis ergeben sich insbesondere Eignungszweifel, wenn der Betroffene
erstmalig mit mehr als 1,60 Promille bzw. wiederholt mit einer Blutalkoholkonzentration
ab 0,5 Promille oder etwa unter dem Einfluss von illegalen Drogen am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist aber nur die eine Seite. Um bestehende Eignungszweifel erfolgreich auszuräumen, muss die Hürde „MPU“ gemeistert werden. Im medizinischen Teil dieser Untersuchung, in den psychophysischen Leistungstests, aber insbesondere im psychologischen Gespräch werden durch den Gutachter auf der Grundlage der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung und der dazugehörigen
Beurteilungskriterien hohe Erwartungen an den Klienten gestellt. Ohne eine qualifizierte Vorbereitung darauf ist diesen kaum gerecht zu werden. Außerdem sind bereits im Vorfeld einer MPU seitens des Klienten langfristige Voraussetzungen zu erfüllen; so sind z. B. die Nachweise über das geänderte Konsumverhalten vorzulegen. Ohne solche forensisch sicheren Belege in ausreichender Anzahl über einen vorgegebenen Zeitraum ist eine positive MPU unmöglich.


Michael Ohlendorf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht

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