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Schadensersatz nach Verkehrsunfällen

Richtiges Verhalten erleichtert die spätere Schadensabwicklung! 

Als Unfallgeschädigter sollte man schon an der Unfallstelle einige Grundregeln beachten, um nicht später wirtschaftliche und versicherungsrechtliche Nachteile zu erleiden oder sogar unnötigerweise Betroffener eines Bußgeld- oder Strafverfahrens zu werden.   

1. Anhalten! 

Kommt es zu einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten in irgendeiner Form zu dem Unfall beigetragen haben kann, dazu verpflichtet, zunächst am Unfallort zu bleiben und so die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und die Art seiner Unfallbeteiligung zu ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn allem Anschein nach der Unfall allein und ausschließlich von Ihrem Unfallgegner verursacht worden ist. 

Eine Zuwiderhandlung, also das sog. Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, kostet in der Regel  Führerschein und Versicherungsschutz und  führt zur Eintragung von 7 Punkten in die sog. Flensburger Verkehrssünderkartei.     

2. Polizei benachrichtigen! 

Bei Unfällen mit Verletzten, erheblichem Sachschaden oder Uneinigkeit über die Schuldfrage sollte die Polizei auf jeden Fall gerufen werden.  

3. Beweise sichern!

Eine gute Unfall-Dokumentation ist bereits die halbe Schadensregulierung. Wenn es irgendwie geht: Fotografieren Sie den Standort der Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt. Fotos, die die Unfallstelle, die Anordnung der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall, Unfallschäden, Bremsspuren, Lage von Glassplittern etc. festhalten, erweisen sich später oft als sehr nützlich. So kann ein Sachverständiger daraus wichtige Rückschlüsse ziehen; belastende Zeugenaussagen können unter Umständen widerlegt werden. Eine stets im Handschuhfach aufbewahrte billige Kamera kann hier schon gute Dienste leisten.

Man sollte sich auch nicht scheuen, auf umstehende Personen zuzugehen und zu fragen, ob jemand den Unfall beobachtet hat und hierfür als Augenzeuge zur Verfügung steht. 

Also sollte man in jedem Falle auf Folgendes achten:  

  • amtliches Kennzeichen des anderen Unfallfahrzeuges notieren
  • Namen und Anschrift von Fahrer und Halter notieren
  • Namen und Anschrift von Augenzeugen notieren
  • Fotos anfertigen, die die Endstellung der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall festhalten                                                            

4. Unfallbericht erstellen! 

Halten Sie mit dem anderen Unfallbeteiligten in einem kurzen Protokoll die wesentlichen Angaben über den Unfallverlauf und die Folgen des Unfalles fest. Vor Ihrer Unterschrift prüfen Sie den Unfallbericht sehr genau aus Ihrer persönlichen Sicht. 

5. Kein Schuldanerkenntnis am Unfallort! 

Auch wenn der Unfallgegner es von Ihnen fordern sollte, geben Sie  keinesfalls am Unfallort ein pauschales Schuldanerkenntnis ab, weil ein solches Schuldanerkenntnis zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung führen kann.

6. Bei Verletzung Arzt aufsuchen!

Bei unfallbedingten Körperverletzungen sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Dessen Feststellungen zur Art und zum Ausmaß der Verletzungen sind zur Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruches unentbehrlich.   

7. Versicherung benachrichtigen! 

Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sollten Sie spätestens innerhalb einer Woche über den Unfall informieren, selbst wenn Sie nicht an dem Unfall schuld sind; ansonsten riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.

8. Schadensersatzansprüche anmelden! 

Wie es sich in der täglichen Regulierungspraxis von Verkehrsunfallschäden leider immer wieder zeigt, würden die berechtigten Schadensersatzansprüche von Geschädigten ohne die Einschaltung eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwaltes häufig auf der Strecke bleiben.Zur umfassenden Information über Ihre eigenen Schadensersatzansprüche und deren Durchsetzung empfiehlt sich deshalb die frühzeitige Einschaltung eines auf  die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden spezialisierten Rechtsanwaltes. Die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche müssen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden, soweit sich die geltend gemachten Ansprüche als berechtigt erweisen.

Natürlich wünschen wir Ihnen, dass Sie von einem Verkehrsunfall verschont bleiben! Im Falle eines Verkehrsunfalls aber mögen Ihnen diese Ratschläge Nutzen bringen!

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Informationen zum Autor

Rechtsanwalt Bernd Kolwey

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Schwerpunkte: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht