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Fahrerlaubnis weg und MPU gefordert

Informationen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung nach Entzug der Fahrerlaubnis

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf hierzu der Fahrerlaubnis der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, die durch eine amtliche Bescheinigung, den Führerschein, nachzuweisen ist. Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist insbesondere die Fahreignung. Diese setzt voraus, dass die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt werden und dass nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen worden ist.

Werden der Fahrerlaubnisbehörde nun Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung eines Führerscheinbewerbers oder Führerscheininhabers begründen, wird ihn die Behörde auffordern, die entstandenen Zweifel zu widerlegen. So kann sie anordnen,dass ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU) oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beigebracht wird. Bei dieser Aufforderung handelt es sich nach derzeit geltender Rechtslage lediglich um eine einen Verwaltungsakt vorbereitende unselbständige Maßnahme und damit nicht um einen mit Rechtsbehelfen angreifbaren  Verwaltungsakt.

Die Beibringung der MPU kann unter anderem angeordnet werden bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften sowie bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder mit der Kraftfahreignung stehen, so,wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential vorliegen. In der Praxis ergeben sich Eignungszweifel insbesondere aus Alkoholauffälligkeiten. Sie bestehen immer dann, wenn der Betroffene erstmalig mit mehr als 1,60 Promille oder wiederholt mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille oder etwa unter Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilgenommen hat. Um erfolgreich bestehende Eignungszweifel ausräumen zu können, ist nicht nur die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen von Vorteil. Insbesondere sollte auch eine Auseinandersetzung mit den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung und den Beurteilungskriterien für die Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik, auf die die Gutachter zurückgreifen, erfolgen.

Hierzu findet jeden 2. Mittwoch im Monat um 17:00 Uhr – beginnend am 11.09.2013 – in den Räumen unserer Kanzlei eine kostenlose Informationsveranstaltung statt. Rechtsanwalt Michael Ohlendorf, Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht, und der ortsansässige verkehrspsychologische Berater Ralf Fiebiger stehen zu ihrer Verfügung. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.

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